Wer sich vor einer möglichen Mindermenge schützen will, sollte über den Messvorgang informiert sein. Es lohnt sich für unehrliche Tankwagenfahrer, mehr abzurechnen als abzugeben. Zum besseren Verständnis hier einige Informationen:
Das Heizöl wird mittels einer Pumpe aus dem Tankwagen über einen Gasmessverhüter (Bild 2) durch einen Zähler über den Schlauch und Zapfpistole (Bild 3) in den Heizöltank des Kunden gepumpt.
Im Gasmessverhüter werden in der Flüssigkeit vorhandene Lufteinschlüsse ausgeschieden, bevor sie in den Zähler gelangen. Bei Lufteinbruch (z.B. bei vollständiger Entleerung der Tankkammer) wird der Messvorgang unterbrochen. An den Schaugläsern der Messanlage (Pfeile in Bild 1 bis 3) ist der ordnungsgemäße Tankvorgang zu überwachen. Vor und während des gesamten Tankvorgangs muß hier stets rotes Heizöl sichtbar sein.
Was schreibt der Gesetzgeber vor?
Messgeräte zur Bestimmung des Volumens müssen geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden.
An der Eichmarke ist zu erkennen, dass ein Messgerät gültig geeicht ist. Die Jahreszahl "17" auf der im Bild dargestellten Eichmarke dokumentiert, dass die Eichung im Jahr 2017 stattgefunden hat.
Bei einer Eichfrist von 2 Jahren muss rechtzeitig vor Ablauf der Eichfrist Ende 2019 eine erneute Eichung beantragt werden. Das Eichamt kann mit einer zusätzlichen Hinweismarke (s. unten) auf dieses Datum hinweisen.
Im Interesse eines lauteren Wettbewerbs und zum Schutz der Verbraucher schreibt der Gesetzgeber unter anderem vor:
"Bei der Abgabe von leichtem Heizöl im geschäftlichen Verkehr ist das Volumen auf 15 Grad Celsius umzurechnen und der Heizölabrechnung zugrunde zu legen."
Die Umrechnung des bei Betriebstemperatur gemessenen Volumens darf mit der Messanlage automatisch oder manuell erfolgen. Bei unterschiedlichen Abgabetemperaturen, d.h. Sommer wie Winter, schafft die Umrechnung eine einheitliche Verrechnungsbasis.
Merke:
Heizöl verändert mit der Temperatur sein Volumen. 1000 Liter Heizöl dehnen sich bei einem Temperaturanstieg von z.B. 15 Grad Celsius auf 25 Grad Celsius um 8,4 Liter aus.
Bei der manuellen Berechnung des Bezugsvolumens muss mit einem geeichten Thermometer in unmittelbarer Nähe des Zählers die mittlere Temperatur bestimmt werden. Auf dem Lieferschein sind in diesem Fall zu dokumentieren:
Worauf ist zu achten? - Die Eichbehörde empfiehlt
[FETT V0= V Betrieb * [ 1+0,00084 * (15°C - t Betrieb)]]
tBetrieb = Temperatur während der Abgabe.
VBetrieb= Am Zähler abgelesenes Volumen.