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Gentechnik und Chemikaliensicherheit

Gentechnik

Kaum ein Thema bewegt heutzutage die Bürgerinnen und Bürger mehr als die Chancen und Risiken, die mit der Anwendung von Gen- bzw. Biotechnik verbunden sind oder sein können.

Gentechnische Methoden in den biologischen und medizinischen Wissenschaften sowie in der biotechnologischen Verfahrensentwicklung haben sich zunehmend etabliert. Den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen regelt das Gentechnikgesetz.
Nach dem Gentechnikgesetz dürfen gentechnische Arbeiten nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Die Errichtung und der Betrieb einer gentechnischen Anlage sowie die geplanten gentechnischen Arbeiten müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet bzw. genehmigt werden. Für Anzeigen / Anmeldung / Genehmigung bzw. Überwachung gentechnischer Arbeiten und Anlagen ist Bremen und Bremerhaven ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen zuständig.

Gemäß ihrem Gefährdungspotential werden gentechnische Arbeiten in vier Sicherheitsstufen eingeteilt: S1: kein, S2: geringes, S3: mäßiges, S4: hohes Risiko für Mensch und Umwelt. Für jede Sicherheitsstufe sind eine Reihe technischer, baulicher, organisatorischer und biologischer Sicherheitsmassnahmen vorgeschrieben, um den Kontakt der verwendeten gentechnisch veränderten Organismen mit Menschen und der Umwelt zu verhindern bzw. zu begrenzen.

Chemikaliensicherheit

Wir kommen an vielen Stellen im Alltag mit Chemikalien in Berührung (Kleber, Farben, Reinigungsmittel, Insektizide usw.). Doch sind diese ausreichend sicher?

Hier informiert die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Verbraucher über die Vorteile und Risiken von Chemikalien im Alltag.

Diese Seite steht in 23 EU-Sprachen zur Verfügung und ist mit der ECHA-Chemikalien-Datenbank verbunden, die mehr als 140 000 Chemikalien listet und ausführlich über Eigenschaften von Chemikalien sowie deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt informiert, u.a. wie sind Chemikalien eingestuft (z. B. als ätzend oder entzündbar), und gibt Anleitungen dazu, wie sie sicher verwendet werden.

In Bremen ist für die Überwachung von Chemikalien die Gewerbeaufsicht zuständig.