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Chemikalienüberwachung und rechtliche Grundlagen

REACH-Verordnung
Die europäische Verordnung REACH (VO (EG) Nr. 1907/2006) regelt die Anmeldung (Registrierung), Bewertung (Evaluierung) und Zulassung (Autorisierung) von Chemikalien in der EU. Es dürfen also nur Stoffe auf den Markt gelangen, zu denen ausreichende Daten vorliegen. Die Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen ihre Chemikalien registrieren; sie sind damit für deren sichere Verwendung verantwortlich: No data, no market!

CLP-Verordnung
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) geregelt. Sie integriert das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, in das europäische Regelwerk. Die Kennzeichnung von chemischen Stoffen bzw. von Produkten, die diese Stoffe enthalten, umfasst Standardmitteilungen und Piktogramme auf Kennzeichnungsetiketten, sowie Sicherheitsdatenblättern, die mit den Stoffen bzw. Produkten mitgeliefert werden müssen.

Chemikaliengesetz
Das Chemikaliengesetz (ChemG) ist das rechtliche Kernstück zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Auf seiner Grundlage wurden ergänzende Verordnungen erlassen.

REACH Helpdesk
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) als oberste nationale Behörde zum Thema REACH stellt mit dem Helpdesk allen Akteuren unter REACH ein umfangreiches, nationales Informationsportal zur Verfügung. Hier finden Sie auch alle oben aufgeführten Rechtstexte.

Überwachung in Bremen/Bremerhaven
Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremens ist Ansprechpartner für die Überwachung des ChemG und den sich aus der Verordnung für Sie ergebenden Pflichten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.