Soziale und berufliche Netzwerke sind Treffpunkte oder Gemeinschaften in der digitalen Welt. Facebook, Instagram, Google+, Xing oder Linkedin gehören mittlerweile zum Alltag vieler Menschen.
Die Sicherung von Datenschutz und die Gewährleistung von Persönlichkeitsrechten sind besondere Herausforderungen rund um Netzwerke, die als Internetdienste nicht an nationale Grenzen gebunden sind. Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) Nr. 679/2016) wurden in 2016 die Betroffenenrechte gestärkt und wichtige Grundsätze, wie z.B. das Recht auf Vergessenwerden, europaweit eingeführt.
Verbraucherinnen und Verbrauchern ist es angeraten, bewusst mit ihren Daten umzugehen und die Privatsphäre-Einstellungen individuell zu bestimmen. Es ist sinnvoll, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durchzulesen und sich über das Geschäftsmodell der Netzwerke und deren Datennutzung zu informieren.
Ein Problem, das im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken besteht, ist das Absinken von Hemmschwellen zur Verbreitung beleidigender Äußerungen oder strafbarer Hassbotschaften. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat sich dieses Problems angenommen und zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ unter Beteiligung von Zivilgesellschaft und Unternehmen ins Leben gerufen. Die Task Force hat Maßnahmen gegen die Verbreitung solcher Botschaften entwickelt und eine Monitoring-Plattform zur Überwachung der Maßnahmen gestartet.
In 2018 wurde mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz Maßnahmen auf den Weg gebracht, um effektiver gegen die Verbreitung von Hassbotschaften und anderen strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter vorgehen zu können
Weiterführende Links:
BMJV, Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“