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Lebensmittel- und Produktsicherheit

Lebensmittel im Labor, Mitarbeitende prüft die Lebensmittel mit Pipette

Bevor ein Lebensmittel oder ein Produkt auf dem Markt vertrieben werden kann, müssen verschiedenste Auflagen und Bedingungen erfüllt werden. Das oberste Gebot ist die Unversehrtheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, das heißt, dass das Lebensmittel oder Produkt keine Gefahren und Risiken aufweist.

Sichere Lebensmittel und Produkte zu gewährleisten, ist eine komplexe Aufgabe. Alle Lebensmittel und Produkte, die in Deutschland verkauft werden, müssen sicher sein. Dieses erfordert ein gutes Zusammenspiel zwischen allen Beteiligten.
In Deutschland gibt es dafür verschiedene Regelungen. Die grundlegenden Regelungen sind insbesondere:

  • die sogenannte Basisverordnung, die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit,
  • die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel (sog. EU-Kontrollverordnung) und
  • auf nationaler Ebene das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).

Die Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher richten sich in erster Linie an die Erzeuger, Hersteller und Importeure, d.h. vorrangig sind die Unternehmer verantwortlich für die Verkehrsfähigkeit der Erzeugnisse. Sie haben im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht dafür Sorge zu tragen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher stets einwandfreie Ware erhalten. Zugleich gilt diese Sorgfaltspflicht auf allen gewerbsmäßigen Handels- und Bearbeitungsstufen.

Informationen zu den Strukturen und Zuständigkeiten sowie zu ausgesuchten Themen finden Sie auf den folgenden Seiten: