Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert beispielsweise risikoorientiert die Einhaltung der hygienischen Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln auf Grundlage der europäischen Gesetzgebung zur Lebensmittelsicherheit, des nationalen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und den daraus erlassenen weiteren Verordnungen.
Die zwei Standbeine der Überwachung sind dabei die Kontrolle der Betriebe (siehe auch Betriebszulassungen) und die Entnahme von Proben. Dies wird in Bremen vom Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst durchgeführt. Die Proben werden im Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin (LUA) untersucht. Die Fachaufsicht über beide Ämter hat die oberste Landesbehörde in Bremen, die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz mit dem Referat für Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen & Pflanzenschutz.