Sie sind hier:

Produktsicherheit

Produkte vom Spielzeug über Elektrohaushaltsgeräte bis hin zu komplexen Maschinen für die industrielle Produktion müssen sicher sein, wenn sie in Deutschland und Europa verkauft und betrieben werden sollen. Ein Produkt gilt als sicher, wenn es den EU-Vorschriften über die Sicherheit dieses Produkts bzw. bei fehlenden europäischen Vorschriften den speziellen nationalen Rechtsvorschriften entspricht.

Die Hersteller dürfen nur solche Produkte vermarkten, die die vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Ferner müssen Sie dem Verbraucher

  • Informationen mitliefern, damit der Verbraucher die Gefahren, die von einem Produkt ausgehen und die nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen kann

Außerdem hat der Hersteller geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen z. B. Rücknahme der betreffenden gefährlichen Produkte, Warnung der Verbraucherinnen und Verbraucher, Rückruf von bereits an die Verbraucher gelieferten Produkte, usw..

Auch die Importeure und Händler sind gehalten

  • nur Produkte, die die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen zu importieren bzw. zu verkaufen
  • die Sicherheit der in den Verkehr gebrachten Produkte zu überwachen
  • die für die Rückverfolgung von Produkten erforderliche Dokumentation bereit zu halten.

Leider nehmen nicht wenige die Verantwortung erst dann wahr, wenn die Gefahr zu groß geworden ist, entdeckt zu werden. Aus diesem Grund sind in allen europäischen Ländern Marktaufsichtsbehörden einzurichten - in Bremen ist das die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen. Ihre Aufgabe ist es:

  • die Übereinstimmung der Produkte mit den Sicherheitsanforderungen durch Stichproben zu kontrollieren
  • geeignete Maßnahmen im Falle gefährlicher Produkte zu treffen z. B. Verbot des Inverkehrbringens, Anordnung von Rückrufen bereits verkaufter Produkte oder der Rücknahme der Produkte aus der Handelskette oder die Vernichtung gefährlicher Produkte
  • Verhängen von Geldbußen und andere Sanktionen bei Zuwiderhandlungen von Wirtschaftsakteuren
  • Unterstützung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Informationen oder bei Beschwerden.

Die Marktüberwachungsbehörden informieren sich gegenseitig, wenn Maßnahmen gegen unsichere Produkte ergriffen werden, um europaweit den weiteren Vertrieb zu verhindern. Dieser Informationsaustausch findet über das europäische Schnellwarnsystem RAPEX statt.