Kosmetische Mittel sind gemäß der EU Verordnung (EG) Nr.1223/2009 als Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.
Kosmetische Mittel dürfen nicht geeignet sein, die Gesundheit zu schädigen. Aus Gründen des Verbraucherschutzes bestehen strenge Vorgaben für Hersteller und Importeure wie unter anderem die Meldung von Rezepturen an das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit), die Erhebung von Sicherheitsbewertungen und das Anlegen von Dateien über Nebenwirkungen.
Aufgrund der Norddeutschen Kooperation (NoKo), der Bündelung von Kompetenzen und der Bildung von Schwerpunktlaboren, werden Bremer Kosmetik-Proben im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht.
Leitfaden kosmetische Mittel für Hersteller und Importeure wurde hierzu erstellt (pdf, 106.2 KB)
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