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Technischer Verbraucherschutz in Bremen

Produkte, die in der Europäischen Union (EU) auf den Markt kommen, haben einerseits einem gleichmäßig hohen Sicherheitsniveau und den hohen Verbraucher- und Umweltschutzstandards zu entsprechen. Andererseits ist es Ziel der Europäischen Union, den Europäischen Binnenmarkt zu stärken und entsprechende Handelshemmnisse abzubauen. Herstellern, Importeuren und Händlern obliegt es in Eigenverantwortung, die in EU-Richtlinien festgeschriebenen Standards zu erfüllen.

Daraus erwächst nicht selten Unkenntnis, Unsicherheit und die Versuchung des Missbrauchs. Die EU verlangt deshalb von den Mitgliedsstaaten eine funktionierende behördliche Marktüberwachung. Um dies zu gewährleisten, sind Marktkontrollen unabdingbar und werden auch von der EU-Kommission deutlich eingefordert.

Die zentrale Rechtsvorschrift für die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen ist das Produktsicherheitsgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Spielzeug, elektrische Geräte und viele andere „Non-Food-Produkte“ fallen genauso in seinen Anwendungsbereich wie Atemschutzgeräte und komplexe Anlagen. Damit kommt dem Produktsicherheitsgesetz eine umfassende Bedeutung sowohl für den Arbeitsschutz als auch den Verbraucherschutz zu.

Auf der Grundlage eines mit dem Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz - Referat 45 - jährlich abgestimmten Marktüberwachungsprogramms überprüft die Gewerbeaufsicht im Rahmen von Stichproben unterschiedlichste Produkte in Bremen und wird reaktiv zum Beispiel bei Beschwerden über unsichere Produkte tätig.

Ansprechperson bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz ist

Thomas Hartung

+49 421 361-18486
+49 421 496-18486
E-Mail

Mehr zum Thema finden Sie auch beim Produktsicherheitsportal und bei der ICSMS Marktüberwachung, einem Informationssystem für Verbraucher, Wirtschaft und Behörden auf europäischer Ebene.