Ziel der Marktüberwachung ist einerseits der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten, andererseits aber auch die Stärkung des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt und damit die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller gewissenhaften Wirtschaftsakteure. Allerdings muss eine wirksame Marktüberwachung angesichts der Warenvielfalt Prioritäten setzen. Orientierung bieten folgende Säulen, auf denen hierzulande die Marktüberwachung aufbaut:
Eine wirksamere Überwachung soll über ein arbeitsteiliges Vorgehen der zuständigen Behörden erreicht werden. Ziele des Konzeptes sind:
Weitere Informationen finden Sie in der Verbraucherschutzstrategie:
Verbraucherschutz in Bremen
Dieses internetunterstützte System ICSMS (Information and Communication System for Market Surveillance) erhöht die Effizienz der Marktüberwachung. Für die Marktüberwachungsbehörden besteht die grundsätzliche Pflicht, Informationen über gefährliche Verbraucherprodukte in dieses System einzupflegen und damit allen Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Im öffentlichen Teil können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über Produkte informieren und nach den zuständigen Marktüberwachungsbehörden suchen. Ergänzt wird der öffentliche Teil durch ein Formular, mit dessen Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher die Behörden über vermeintlich sicherheitstechnisch mangelhafte Produkte informieren können.
Weitere Informationen:
ICSMS bei der Europäischen Kommission
Den einheitlichen Vollzug soll die vom Arbeitsausschuss Marktüberwachung erarbeitete Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland gewährleisten.
In Deutschland wurde von den Bundesländern zur Koordinierung der Marktüberwachung der Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) eingerichtet. Die länderübergreifende Zusammenarbeit trägt entscheidend dazu bei, dass behördliche Ressourcen optimal genutzt und Doppelarbeiten vermieden werden.