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Produktrückrufe und -warnungen

Veröffentlichung von Informationen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht in seinem Internetangebot vollziehbare behördliche Anordnungen. Darüber hinaus besteht für die Marktüberwachungsbehörden die grundsätzliche Pflicht, Informationen über gefährliche Verbraucherprodukte zu veröffentlichen. Dies geschieht über das Informations- und Kommunikationssystem ICSMS. Der Bürger hat so die Chance, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er ein Produkt erwerben will oder nicht.

Weitere Informationen:
Produktsicherheitsportal