Für die artgerechte Haltung und das Wohlergehen der Nutz- und Heimtiere sind der Tierschutz und die Tiergesundheit wichtige Bestandteile. Die behördlichen Tätigkeiten umfassen im Bereich Tierschutz die Haltung der landwirtschaftlichen Nutztiere einschließlich des Transports und der Schlachtung sowie die Haltung von Heimtieren, Zoo- und Zirkustieren und Versuchstieren. Im Bereich Tiergesundheit sind die Anwendung von Tierarzneimitteln und eine effektive Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen hier betreute Themen.
Die Überwachung dieser Bereiche erfolgt durch den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet). Auf dessen Internetseite finden Sie viele nützliche Informationen und Links rund um die Tierhaltung.
Der Tierschutz ist ein im Grundgesetz Deutschlands (Art. 20 a GG) sowie der Bremischen Landesverfassung (Art. 11b) verankertes gesellschaftliches Ziel, welches durch den Bund und die Länder geschützt wird.
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die darauf aufbauenden einschlägigen tierschutzrechtlichen Vorgaben für die verschiedenen Bereiche bieten die rechtliche Grundlage. Menschen haben für die Tiere als Mitgeschöpfe die Verantwortung, ihr Leben und Wohlbefinden zu schützen (§ 1 TierSchG). Hierzu hat die Halterin oder der Halter sein Tier artgerecht und den Bedürfnissen entsprechend zu pflegen, zu ernähren und unterzubringen um Leid, Schmerzen und Schäden zu vermeiden. Hierzu müssen sich Tierhalterinnen und Tierhalter die entsprechenden angemessenen Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen (§ 2 TierSchG). Diese Vorgaben gelten sowohl für die private Haltung als auch die Nutztierhaltung, vom Transport über Veranstaltungen zur Schlachtung und bei Tierversuchen.
Im Land Bremen wird der Tierschutz durch die Tierärztinnen und Tierärzte des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) überwacht. Das Mitwirken an der Erstellung und Änderung rechtlicher Vorgaben und die anschließende Koordinierung der Vorgaben wird durch Tierärztinnen und Tierärzte im Fachreferat 42 wahrgenommen. Die senatorische Behörde fungiert somit als Bindeglied zwischen der Überwachungsbehörde und dem Bund oder der Europäischen Union.
Unsere Landestierschutzbeauftragte Frau Prof. Dr. Sibylle Wenzel ist die Ansprechpartnerin für alle Bürgerinnen und Bürger und anderen Interessensgruppen und kümmert sich um alle Belange des Tierschutzes.
Der Bremer Tierschutzbeirat berät die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in allen Belangen rund um den Tierschutz. Seit 1994 berät der Bremer Tierschutzbeirat mindestens einmal pro Jahr über die aktuellen Themen. Der Beirat setzt sich aus Mitgliedern des Deutschen Tierschutzbundes – Landesverband Bremen, der in der Bremer Bürgerschaft vertretenen Fraktionen, der Kirche Bremen und der Tierärztekammer Bremen zusammen und bündelt so den Sachverstand der verschiedenen Bereiche. Der Tierschutzbeirat tagt unter dem Vorsitz der Staatsrätin Frau Stroth.
Die Geschäftsführung liegt im Referat 42.
Weiterführende Informationen:
Tierschutz LMTVet
Tierschutz BMEL
Rechtsgrundlagen:
Als Tierversuche werden laut Tierschutzgesetz Eingriffe oder Behandlungen an Tieren oder deren Erbgut zu Versuchszwecken bezeichnet, die bei den Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen können. Aufgabe der Behörde ist es, Tierversuchsanträge unter Berücksichtigung der im Tierschutzgesetz festgeschriebene Verpflichtung, Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, zu bewerten. So werden Genehmigungen nur erteilt, wenn der wissenschaftlich notwendige Zweck der Versuche nicht durch versuchstierfreie Alternativmethode erreicht werden kann und auch die ethische Vertretbarkeit gegeben ist. Daraufhin wird der Tierversuchsantrag im Fachreferat 42 geprüft. Die Behörde wird bei ihrer Abwägung durch die unabhängige Tierversuchskommission, in der Expertinnen und Experten aus der Veterinärmedizin, Medizin, Naturwissenschaften und Tierschutz mitwirken, beraten.
Für in Deutschland genehmigte Tierversuche werden die „Nichttechnischen Projektzusammenfassungen“ auf der Internetseite AnimalTestInfo des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) veröffentlicht.
Informationen, wie Versuchstierstatistiken oder Versuchstierzahlen der letzten Jahre, finden sie auf der Seite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) – Deutsches Zentrum zum Schutz von Versuchstieren.
Allgemeine Informationen zu Tierversuchen finden Sie unter Tierversuche verstehen, oder im Fact Sheet Versuchstiere im Jahr 2021.
Rechtsgrundlagen:
Bestandteile der Tiergesundheit sind sowohl Maßnahmen zur Förderung der Tiergesundheit als auch Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Tierkrankheiten und Tierseuchen. Eine große Rolle spielen hier die Haltungsbedingungen sowie die Futter- und Tierarzneimittelversorgung. Die primäre Verantwortung tragen die Tierhalterinnen und Tierhalter.
Zu den zentralen Aufgaben des Referats 42 bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz im Bereich der Tiergesundheit gehören die Umsetzung und Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben und die Bekämpfung von Tierseuchen.
Aktuelle Informationen zur Tiergesundheit können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) - Tiergesundheit nachlesen.
Rechtliche Grundlagen:
Tiergesundheitsgesetz
Verordnung (EU) 2016/429 – „neues“ EU-Tiergesundheitsrecht
Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen
Die grundlegenden Aufgaben in der Tierseuchenbekämpfung sind:
Dabei wird den von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten besondere Beachtung geschenkt und mit der Gesundheitsfachverwaltung zusammengearbeitet. In Bremen sind die Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung verteilt auf die für das Veterinärwesen zuständige Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Referat 42, den beigeordneten Dienststellen des Lebensmittelüberwachungs- Tierschutz- und Veterinärdienst Bremen und das Landesuntersuchungsamt Bremen zwischen denen eine enge Zusammenarbeit besteht.
Die Aufgaben der senatorischen Dienststelle in der Vorbeugung und Bekämpfung übertragbarer Tierseuchen und anderer wichtiger Tierkrankheiten bestehen in der Bearbeitung von Grundsatzfragen:
Aus umweltrechtlichen Gründen ist in Bremen die Bestattung von Haustieren im eigenen Garten nicht erlaubt. Eine Auflistung der Tierkörpersammelstellen und Tierfriedhöfe finden sie unter Verstorbene Heimtiere (LMTVet).
Tierische Nebenprodukte (TNP) sind ganze Tierkörper, Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs beziehungsweise andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Hiervon sind auch tierische Materialien umfasst, die aufgrund einer Entscheidung des Unternehmers nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sein sollen (z. B. Lebensmittelproben).
Die tierischen Nebenprodukte werden in drei Risikokategorien unterteilt. Je nach dieser Einstufung ergeben sich weitere Vorgaben für die Verwendung und Beseitigung des Materials. Grund hierfür sind die Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier, sowie für die Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette, die von tierischen Nebenprodukten ausgehen können.
Unternehmen, die tierische Nebenprodukte verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren oder auf jegliche andere Art und Weise damit umgehen, sind gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registrierungs- bzw. zulassungspflichtig. Alle in der EU registrierten und zugelassenen Unternehmen werden auf Food Safety - Europäischen Kommission veröffentlicht.
Eine Registrierung gemäß Art. 23 Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 können Sie bei der zuständigen Überwachungsbehörde, dem LMTVet mit dem vorliegenden Formular beantragen.
Eine Zulassung gemäß Art. 24 Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 können Sie bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, im Referat 42 (verbraucherschutz@gesundheit.bremen.de) beantragen.
Informationen über die Einfuhr von tierischen Nebenprodukten finden Sie unter Ein- und Ausfuhr.
Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
Verordnung (EU) Nr. 142/2011
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
BMEL – Tierische Nebenprodukte