Beim wirtschaftlichen Verbraucherschutz liegt das zentrale Augenmerk auf den privatwirtschaftlichen Vertragsanagelegenheiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen. Ziel ist es, über die Gestaltung von Rahmenbedingungen und den Ausgleich von Informationsasymmetrien im Verbraucherinteresse stehende Konsumentscheidung zu ermöglichen.
Der wirtschaftliche Verbraucherschutz deckt dabei ein breites Themenspektrum ab:
Die Mitgestaltung des Rechtsrahmens erfolgt insbesondere im Rahmen des Bundesrates und der VSMK (Verbraucherschutzministerkonferenz).
Daneben ist die Information und Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein wesentlicher Bestandteil des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes. Zu diesem Zweck werden beispielsweise die Verbraucherzentralen von Bund und Ländern gefördert. In Bremen wird zusätzlich eine dezentrale Verbraucherrechtsberatung in den Quartieren finanziert. Ziel ist es, möglichst allen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Bremen und Bremerhaven den Zugang zu einer qualifizierten Rechtsberatung bei Problemlagen zu ermöglich.
Der Zugang zu einer effektiven Rechtsdurchsetzung ist wesentlich für die Wahrnehmung der eigenen Interessen. Das Einschlagen des Rechtsweges ist jedoch oftmals eine Hürde. Um den Zugang zum Recht zur erleichtern wurden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Qualifizierte Verbraucherverbände können gegen Rechtsverstöße von Unternehmen vorgehen und Unterlassungserklärungen erwirken. Mit dem Aufbau zahlreicher branchenspezifischer sowie einer allgemeinen Ombuds- beziehungsweise Verbraucherschlichtungsstelle wurde der Weg für das Ausräumen von außergerichtlichen Streitigkeiten freigemacht. Das Anrufen der Schlichtungsstellen ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Eine Liste der branchenspezifischen Schlichtungsstellen ist einsehbar beim Bundesamt für Justiz. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes wurde als Auffangschlichtungsstelle eingerichtet, sofern keine der branchenspezifischen Anlaufstellen zuständig ist. Die Internetseite der Universalschlichtungsstelle ist einsehbar unter www.verbraucher-schlichter.de.
Zusätzlich wurde in 2018 mit der Musterfeststellungsklage ein Instrument der Sammelklage zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern eingeführt. Im Rahmen der Musterfeststellungsklage können qualifizierte Verbraucherverbände für Verbraucherinnen und Verbraucher gesammelt das Bestehen von Ansprüchen gegenüber Unternehmen gerichtlich feststellen lassen. Die Möglichkeit zur Individualklage bleibt davon unberührt. Damit im Rahmen der Musterfeststellungsklage ein Verfahren eröffnet wird müssen sich jeweils 50 Verbraucherinnen oder Verbraucher beim Bundesamt für Justiz in das so genannte Klageregister eintragen lassen.
Weitere Informationen zur Musterfeststellungsklage finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.
Zudem führen wir als Verbraucherschutzressort regelmäßig Veranstaltungen zu aktuellen verbraucherpolitischen Themen durch.