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Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz

Cannabis aufgehäuft

Am 23. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Auch der Bundesrat hat das Cannabisgesetz am 22. März 2024 beraten und gebilligt. Seit dem 1. April 2024 ist der erste Teil des Gesetzes in Kraft getreten. Die Regelungen zu Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Cannabis.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums unter Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz (bundesgesundheitsministerium.de)

Informationen zu Prävention finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.cannabispraevention.de (BZgA) und unter www.infos-cannabis.de (BZgA)

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Kontakt zu Fragen rund um Anbauvereinigungen in Bremen?

Bei Fragen rund um den Genehmigungsprozess von Anbauvereinigungen wenden Sie sich bitte an cannabis-av@gesundheit.bremen.de

Diese FAQs dienen zur Orientierung und sind nicht abschließend zu betrachten.

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen sehr ausführlichen Fragen & Antworten-Katalog zu Anbauvereinigungen erstellt unter Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz (bundesgesundheitsministerium.de).