Eine immer schnellere und zunehmend digitalisierte Arbeitswelt verlangt von Unternehmen und ihren Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und die Bereitschaft, sich zu ändern und weiter zu entwickeln. Moderner Arbeitsschutz stellt sich diesen Herausforderungen und hat in Bremen einen hohen Stellenwert. Er trägt zu einer nachhaltigen Sicherung von Arbeitsplätzen wie auch zu fairen Wettbewerbsbedingungen bei. Motivierte, engagierte und gesunde Beschäftigte sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Bremer Betriebe. Investitionen in den Arbeitsschutz sind somit aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht und auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels unverzichtbar. Eine aktive Einbindung der Beschäftigten in Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes wirkt sich dabei nicht nur im Unternehmen positiv aus, sondern hat meist Ausstahlwirkung auf das Handeln im privaten Bereich. Zudem werden durch sichere und gesunde Arbeitsplätze die sozialen Systeme entlastet.
Die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz eine zentrale Aufgabe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Arbeitsschutz umfasst ein weites Spektrum. Dazu gehören die Sicherheit von Arbeitsstätten incl. Homeoffice, Baustellen, der Umgang mit gefährlichen Stoffen (Chemikalien, Bio- und Sprengstoffe), der Strahlenschutz, die Anlagen- und Produktsicherheit, die Einhaltung von rechtlich vorgegebenen Arbeits- oder Fahrzeiten, um einige wesentliche Beispiele zu nennen. Er kümmert sich um besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen wie Schwangere und auch Jugendliche.
Staatliche Aufsichtsbehörden – im Lande Bremen ist es die Gewerbeaufsicht – achten darauf, dass die Rechtsvorschriften eingehalten werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation mit der Gefährdungsbeurteilung als zentraler Baustein des betrieblichen Arbeitsschutzes. Neben der Kontrolle und bei Bedarf auch der Sanktionierung hat die Gewerbeaufsicht zudem die Aufgabe, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten. Sie ist dabei ebenfalls Ansprechpartnerin für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch für die Beschäftigtenvertretungen.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz nimmt als oberste Landesbehörde im Arbeitsschutz die Dienst- und Fachaufsicht über die Gewerbeaufsicht wahr. Sie vertritt Bremen im Länderausschuss für Arbeitsschutzschutz und Sicherheitstechnik (LASI), der wiederum der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zugeordnet ist. Zudem kooperiert sie als Vorsitzende des Landesarbeitskreises für Arbeitsschutz (LAK) in Bremen mit regionalen Arbeitsschutzakteuren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz Bremen
Bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ist das Referat Arbeitsschutz, technischer und stofflicher Verbraucherschutz, Eichwesen, Gentechnik die verantwortliche Fachstelle.
Hier finden Sie den aktuellen Jahresbericht 2021/2022 der Gewerbeaufsicht Bremen zum Download: Jahresbericht 2021/2022 Gewerbeaufsicht (pdf, 13.7 MB)